Allgemeine Informationen

Berufliche Grundbildung – die Berufslehre

Mit einer beruflichen Grundbildung (auch: Lehre, Berufslehre) die für die Ausübung eines Berufs notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben.

Eine berufliche Grundbildung hat zum Ziel, die für die Ausübung eines Berufs notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. In der Ausbildung wechseln sich theoretische und praktische Teile ab. Die berufliche Grundbildung in einem Lehrbetrieb ermöglicht Jugendlichen den Einstieg in die praktische Arbeitswelt. Damit Betriebe Lernende ausbilden können, benötigen diese eine Bildungsbewilligung. Für jedes Lehrverhältnis muss ein Lehrvertrag ausgestellt werden. Während der beruflichen Grundbildung erhalten die Lernenden einen Lohn. 

Weitere Informationen zur beruflichen Grundbildung im Kanton Bern: Berufslehre

Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Bern

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) ist zuständig für die Steuerung und Aufsicht der Mittelschulen, der Berufsbildung, der Weiterbildung und der Berufsberatung gemäss gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton.

Bildungsbewilligung

Um Lernende ausbilden zu können, braucht ein Betrieb eine Bildungsbewilligung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes des Kantons Bern.

Wie werde ich Lehrbetrieb?

Lehrvertrag/Lehrbetriebsportal

Der Lehrvertrag wird im Lehrbetriebsportal online erfasst.

Da alle Daten vom Lehrbetrieb und von den Berufsbildenden direkt übernommen werden, ist das Ausfüllen eines Vertrages zeitsparend und einfach. Zudem können Vorlagen berufsspezifisch gespeichert werden, was eine weitere Vereinfachung darstellt. 

Lehrbetriebsportal

Abteilung betriebliche Ausbildungsberatung

Die Ausbildungsberatung berät und unterstützt die Lehrvertragsparteien in allen Fragen rund um die berufliche Grundbildung neutral und kostenlos.

Die Ausbildungsberatung analysiert schwierige Situationen und schliesst Informationslücken. Sie hat die Aufsicht über die betriebliche Ausbildung und fördert und entwickelt gemeinsam mit den Lehrbetrieben deren Qualität. Die Ausbildungsberatung untersteht der Schweigepflicht.

Zusätzliche Aufgabenbereiche der Ausbildungsberatung sind die Vorabklärungen für FaBe Erwachsene sowie den Abschluss nach Art. 32 und die Validierung.

Ausbildungsberatung

Lehrvertragsänderungen

In der beruflichen Grundbildung ist es möglich, individuell auf die Bedürfnisse der Lernenden einzugehen.

Stufenwechsel zwischen EBA und EFZ

(nur AGS und FaBe MmB)

In den Ausbildungen zur AGS und zur FaBe MmB können Lehrbetriebe in Absprache mit den Lernenden und den Bildungspartnern einen Stufenwechsel vornehmen, wenn Lernende in ihrer aktuellen Ausbildungsstufe unter- oder überfordert sind. Der Wechsel findet üblicherweise nach dem ersten oder zweiten Semester statt.

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Verlängerung der Grundbildung

alle Fachrichtungen und Stufen

Falls während der Ausbildung die lernende Person die Bildungsziele nicht erreichen kann, soll im Austausch mit den Bildungspartnern frühzeitig eine mögliche Verlängerung thematisiert werden. Die Verlängerung muss vom MBA genehmigt werden. Das Wiederholen des Lehrjahres erfolgt auf Semesterstart. Die erbrachten Bildungsleistungen aus dem bereits absolvierten Lehrjahr werden durch die neuen Benotungen im Wiederholungsjahr ersetzt.

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Von der AGS zur Vorlehre

Bei einer Überforderung während der AGS-Ausbildung kann eine Umwandlung zu einem Vorlehrevertrag vorgenommen werden.

Dieses Brückenangebot stellt die Chance dar, die bereits kennen- und angelernte interessierte Person im Betrieb zu behalten. In der Berufsfachschule erhalten die Lernenden in diesem Rahmen zudem eine individuellere Betreuung zu persönlichen, sozialen, fachlichen und sprachlichen Kompetenzen.

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Lehrvertragsauflösung

Eine Lehrvertragsauflösung ist ein einschneidendes Ereignis für alle Beteiligten aber keine hoffnungslose Situation.

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Brückenangebot Vorlehre

Die Vorlehre richtet sich an Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit, welche vor der beruflichen Grundbildung praktische Erfahrungen in einem Betrieb sammeln und gleichzeitig ihre schulischen und persönlichen Kompetenzen verbessern möchten.

Die Vorlehre dient der Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung. Ziel der Vorlehre ist es, der lernenden Person sowohl die praktischen Kenntnisse als auch die schulischen Grundlagen zu vermitteln, die ihr nach Beendigung der Vorlehre den Übertritt in die berufliche Grundbildung des angestrebten Berufs ermöglichen. Ausbildungsbetriebe, die bereits eine berufliche Grundbildung in diesem Berufsfeld anbieten, benötigen keine zusätzliche Bewilligung für die Vorlehre. Die lernende Person arbeitet pro Woche drei Tage im Betrieb und besucht an zwei Tagen die Berufsfachschule. Die Bedingungen für die Vorlehre sind vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt geregelt.

Mehr Informationen: Vorlehre

Unabhängige Praktika vor Ausbildungsbeginn / Einführungspraktika

Vor der beruflichen Grundbildung ist grundsätzlich kein Praktikum vorgesehen oder nötig. Falls für eine berufliche Grundbildung schulische, persönliche und/oder praktische Kompetenzen noch fehlen, bieten sich die Brückenangebote des Kantons an.

Brückenangebote (BE)

Eine berufliche Grundbildung kann direkt nach der obligatorischen Schulzeit angetreten werden. Dies ist im Berufsbildungsgesetz (Art. 15 Abs. 3) festgehalten. Folglich ist es nicht nötig, vor der beruflichen Grundbildung Fachmann/-frau Betreuung ein Praktikum zu absolvieren. Dennoch gibt es Betriebe im Sozialbereich, die vor der Zusage für eine Lehrstelle von den Berufsinteressierten ein ausbildungsunabhängiges Praktikum fordern. 

Einführungspraktikum nach KAMKO

Der Kanton Bern hat folgende Regelungen zu Einführungspraktika erlassen:

Ein Einführungspraktikum im Sinne der kantonalen Arbeitsmarktkommission (KAMKO) liegt vor, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses 6 Monate nicht überschreitet. Sichert der Betrieb den Ausbildungsplatz verbindlich zu, so kann er das Einführungspraktikum um maximal 6 Monate bis zum Beginn der Ausbildung verlängern.
Weitere Informationen: Einführungspraktikum

Was ist zu beachten?

Wenn bei der Lehrstellensuche ein Einführungspraktikum gefordert wird, das nicht integraler Bestandteil einer Ausbildung ist, sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Weisen Sie darauf hin, dass ein solches Praktikum gesetzlich nicht gefordert ist. Verhandeln Sie oder schauen Sie, ob in einer anderen Einrichtung ein direkter Einstieg möglich ist.
  2. Falls Sie den Weg über ein Praktikum akzeptieren, informieren Sie sich, wie die fachlich-pädagogische Begleitung und Unterstützung sowie die Lerninhalte aussehen. Ein eventuell vorhandenes Praktikumskonzept kann aufschlussreich sein.
  3. Informieren Sie sich, wie die Anstellungsbedingungen während des Praktikums aussehen. 
  4. Bestehen Sie darauf, nach Abschluss des Einsatzes ein Arbeits- resp. Praktikumszeugnis zu erhalten.
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