Überbetriebliche Kurse (ÜK)

Dritter Lernort: überbetriebliche Kurse (üK)

In den überbetrieblichen Kursen (üK) werden Fertigkeiten für den Berufsalltag eingeübt. Die üK verbinden somit Theorie und Praxis respektive Berufsfachschule und Lehrbetrieb.

Anzahl Kurstage

Während der gesamten Ausbildung müssen total 24 üK-Tage absolviert werden:

  • 10 Kurstage, durchgeführt von der OdA Soziales Bern
  • 14 Kurstage, durchgeführt von der OdA Gesundheit Bern

Kursthemen

Die üK-Themen sind gesamtschweizerisch vorgegeben.

  • Mitwirken und Unterstützen bei Gesundheits- und Körperpflege
  • Begleiten und Unterstützen im Alltag
  • Unterstützen im Haushalt
  • Einhalten und Umsetzen von Hygiene und Sicherheit
  • Mitwirken bei Administration, Logistik und Arbeitsorganisation
  • Entwickeln und Beachten der Berufsrolle und der Zusammenarbeit

Kursorte

Die üK finden in den Bildungszentren der OdA Soziales Bern und der OdA Gesundheit Bern statt:

  • OdA Soziales Bern, Freiburgstrasse 123, 3008 Bern
  • OdA Gesundheit Bern, Sägemattweg 1 und Gartenstadtstrasse 7A, 3098 Köniz

Teilnahme und Kosten ab 1. August 2025

Die üK sind für Lernende obligatorisch. Lehrbetriebe sind dazu verpflichtet, ihren Lernenden mit Lehrvertrag die Kursteilnahme zu ermöglichen und die Kosten dafür zu übernehmen (BBV Art. 213).

Betriebsbeitrag – Kosten für die Ausbildungsbetriebe
Der üK-Beitrag der Betriebe besteht aus einer üK-Grundpauschale und dem Kursgeld.
Die üK-Grundpauschale wird 1x jährlich pro Lernende und Lehrjahr mit der Rechnungsstellung zu Beginn des Lehrjahres erhoben und beträgt CHF 250.-. Die Pauschale wird, wie das Kursgeld, vollumfänglich für die Durchführung der üK verwendet. Das Kursgeld pro üK-Tag und Person beträgt CHF 123-.

Der gesamte Betriebsbeitrag über die 2-jährige Grundbildung der AGS EBA an der OdA Soziales Bern mit 10 üK-Tagen beträgt für einen Lernenden somit CHF 1'730.-.

(Achtung: die Verrechnung der Kurstage durch die OdA Gesundheit Bern unterscheidet sich von der Rechnungsstellung durch die OdA Soziales Bern und sind hier nicht eingerechnet.)

Kantonssubventionen
Die Kantonssubventionen für Personen mit Lehrvertrag sind gesamtschweizerisch einheitlich geregelt und betragen für die üK AGS CHF 60.- pro Kurstag und Person.

Der Betriebsbeitrag und die Kantonssubvention decken die Vollkosten der üK.

Rückforderung des Kursgeldes bei Lehrvertragsauflösung
Die Rechnungsstellung für die Kurse erfolgt 1x jährlich. Bei Lehrvertragsauflösung kann das Kursgeld für die bereits bezahlten Kurse nach dem Datum der Lehrvertragsauflösung zurückgefordert werden. Anträge zur Rückerstattung können bis 3 Monate nach Lehrvertragsauflösung eingereicht werden: Formular

Die üK-Grundpauschale ist bei Lehrvertragsauflösung nicht rückerstattbar.

Verschiebungen
Verschiebungsgesuch üK: Formular

Kosten für Absolvierende nach Art.32/Lernende ohne Lehrvertrag
Absolvierende der Grundbildung nach Art. 32 bezahlen für den Besuch der üK einen Beitrag von CHF 233.00 pro besuchten Kurstag.

Informationsschreiben zur Anpassung der üK-Preise AGS per 1. August 2025

Berufsbildende üK

Kursleitende der überbetrieblichen Kurse

Über fünfzig Berufsbildende üK leiten bei der OdA Soziales Bern überbetriebliche Kurse FaBe oder AGS.

Anforderungsprofil für Berufsbildende üK

Plattform für die Ausbildung

Weitere wichtige Informationen zu den üK finden Sie auf der Website der OdA Gesundheit Bern.

OdA Gesundheit Bern

Kontakt üK AGS

Bildungsadministration

031 332 80 16

Mail

nach oben