Information für Betriebe

Betriebliche Bildung von Assistentinnen/Assistenten Gesundheit und Soziales AGS EBA im Sozialbereich, Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung (MmB)

Informationen für Betriebe

Berufsbild AGS

Assistentinnen und Assistenten Gesundheit und Soziales (AGS) betreuen Menschen aller Altersstufen in ambulanten und stationären Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens. Nach Abschluss der Grundbildung können die AGS auf dem Beruf arbeiten, oder z.B. das eidg. Fähigkeitszeugnis als Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) oder Fachfrau/Fachmann Betreuung (FaBe MmB, MiA) erlangen.

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Bildungsverordnung

Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Assistentin Gesundheit und Soziales/Assistent Gesundheit und Soziales mit eidgenössischem Berufsattest (EBA).

Bildungsplan

Die Grundbildung AGS umfasst Kompetenzen in den sechs Bereichen:

  1. Mitwirken und Unterstützen bei Gesundheits- und Körperpflege
  2. Begleiten und Unterstützen von Klienten im Alltag
  3. Unterstützen im Haushalt
  4. Einhalten und Umsetzen von Hygiene und Sicherheit
  5. Mitwirken bei Administration; Logistik und Arbeitsorganisation;
  6. Entwickeln und Beachten der Berufsrolle und der Zusammenarbeit

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Betriebsabklärung

Falls keine Bildungsbewilligung vorhanden ist, wird diese beim MBA beantragt.

Ausbildungsleistung an Ausbildungsbetriebe AGS Lernende

Mit Institutionen, welche nicht dem Spitalversorgungsgesetz unterstehen,
kann die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern gemäss Gesundheitsgesetz (GesG), Artikel 4, einen Leistungsvertrag für Aus- und Weiterbildungsleistungen in nichtuniversitären Gesundheitsberufen abschliessen.
Die Ausbildungsleistung wird mit einer Pauschale von CHF 5‘500.-- (2 Jahre) entschädigt.

Für die Kontaktdaten der zuständigen Person GSI, bitte die Leitung Bildung AGS, Veronika Winkler, 031 335 15 56, anfragen.

Plattform für die Praxisausbildung

Die OdACloud stellt Hilfsmittel, Infos und Kontakte für Ausbildende AGS zur Verfügung.

Unter AGS «Betriebliche Bildung» stehen Unterlagen für den ganzen Ausbildungsablauf zur Verfügung:

  • vor der Ausbildung
  • während der Ausbildung
  • im Abschlussjahr

Lernort Berufsfachschule

Angehende Assistentinnen und Assistenten Gesundheit und Soziales (AGS) EBA besuchen an einem Tag pro Woche eine Berufsfachschule.

Lernort üK

Die üK werden von der OdA Soziales Bern und der OdA Gesundheit Bern organisiert.

Während der gesamten Ausbildung müssen total 24 üK-Tage absolviert werden:

  • 10 Kurstage, durchgeführt von der OdA Soziales Bern
  • 14 Kurstage, durchgeführt von der OdA Gesundheit Bern

Stufenwechsel FaBe → AGS

Lernende können die Eignung im Berufsfeld und im Betrieb erfüllen, jedoch durch die beruflichen Anforderungen des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses EFZ überfordert sein. Ein Lehrvertrag FaBe MmB und MiA kann bis Ende 1. Semester in einen AGS Lehrvertrag der zweijährige berufliche Grundbildung EBA (AGS) umgewandelt werden. Eine Umwandlung können Lehrbetriebe in Absprache mit den Lernenden und den Bildungspartnern vornehmen. Das MBA entscheidet über den Vollzug.

Beratung: Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Barbara Rebsamen, 031 633 88 87

Zuständigkeit von zwei OdA

Im Kanton Bern sind die OdA Soziales Kanton Bern und die OdA Gesundheit Kanton Bern
für die Grundbildung AGS zuständig.

Die OdA Soziales Kanton Bern organisiert für die AGS überbetriebliche Kurse und hat ihre Mitverantwortung für das Qualifikationsverfahren.

Die OdA Gesundheit Kanton Bern organisiert für die AGS überbetriebliche Kurse und betreibt die Plattform OdAOrg. Sie ist hauptverantwortlich für das Qualifikationsverfahren und betreibt die Plattform PkOrg. Sie betreibt die OdACloud.

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