Nationalrat stimmt Betreuungsfinanzierung zu

Nationalrat stimmt Betreuungsfinanzierung zu

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Am 19. Dezember 2024 hat der Nationalrat eine bedeutende Entscheidung getroffen: Bezüger von Ergänzungsleistungen erhalten künftig Anspruch auf die Vergütung von Betreuungsleistungen.

Diese Massnahme zielt darauf ab, die Selbstbestimmung und soziale Teilhabe älterer Menschen zu fördern und Isolation sowie psychischen Krisen vorzubeugen.

Der Bundesrat hatte ursprünglich vier zu finanzierende Leistungen vorgeschlagen: Notrufsysteme, Hilfe im Haushalt, Mahlzeitenangebote und Begleit- sowie Fahrdienste. Die Kommission ergänzte diese Liste um eine psychosoziale Ausrichtung, um eine umfassendere Betreuung im Alter zu gewährleisten.

Die Vorlage wird nun im Ständerat diskutiert, wobei die Begleitung beim Leistungsbezug und die Leistungskategorien genauer betrachtet werden sollen.

Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen in der Schweiz dar. Soziale Berufe können hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten, da die psychosoziale Begleitung und Unterstützung zu den Kernkompetenzen von Fachpersonen Betreuung EFZ,  Sozialpädagogik HF und Gemeindeanimation HF gehören. Der Einsatz dieser Berufsgruppen ist sowohl in Betrieben und betreuten Wohnformen als auch in Gemeinden denkbar. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Begleitung von Menschen im Alter – OdA Soziales Bern

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