Erster Lernort: Ausbildungsbetrieb
Die betriebliche Bildung ist der zentrale und umfangreichste Teil der Ausbildung. Die Ausbildungsbetriebe strukturieren die praktische Arbeit im Lehrbetrieb, leiten und begleiten die Lernenden und beurteilen ihre Leistungen.
Lehrbetrieb werden
Als angehender Lehrbetrieb für FaBe braucht es dafür eine Bildungsbewilligung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) des Kantons Bern. Erfahren Sie mehr über die betrieblichen Anforderungen. Das MBA prüft Ihren Antrag auf die Erfüllung der fachlichen und betrieblichen Voraussetzungen.
Rechtliche Grundlagen
Für Lehrbetriebe, welche FaBe ausbilden, gibt es drei zentrale rechtliche Grundlagen:
- «Verordnung zur Grundbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung» (kurz Bildungsverordnung/BiVo FaBe): Diese beschreibt und regelt alle Inhalte, Anforderungen und Prozesse der Ausbildung. Die aktuelle Verordnung ist seit 2020 in Kraft. Bildungsverordnung FaBe EFZ
- Bildungsplan zur Bildungsverordnung FaBe. Bildungsplan FaBe EFZ
- Jugendarbeitsschutzverordnung: Diese Verordnung ist Teil des Arbeitsgesetzes und regelt den Umgang von Lehrbetrieben mit Auszubildenden respektive mit unter 18-jährigen Arbeitnehmenden. Jugendarbeitsschutzverordnung und Broschüre
Eine Übersicht über die aktuellen arbeitsgesetzlichen Vorschriften für Lehrbetriebe finden Sie in der Merkblattreihe des SDBB (Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung).
Mindestanforderung für Berufsbildende in Lehrbetrieben
Wer eine Fachperson Betreuung ausbilden möchte, braucht eine im Betrieb tätige qualifizierte Berufsbildungsperson. Die allgemeinen Mindestanforderungen an Berufsbildende sind in der Bildungsverordnung (BiVo) Art. 10 festgehalten. Die schweizerische Dachorganisation SAVOIRSOCIAL hat diese konkretisiert und Empfehlungen formuliert.
Arbeitsinstrumente für Berufsbildende
Auf dem SharePoint von SAVOIRSOCIAL befindet sich eine umfangreiche Dokumentensammlung rund um die FaBe-Ausbildung – darunter auch eine Reihe hilfreicher Unterlagen für Berufsbildende und Lehrbetriebe wie (kostenpflichtige) Mustervorlagen oder ein Leitfaden zur Lerndokumentation.
Auswahl der Lernenden
Als Lehrbetrieb wählen sie ihre Lernenden selbst(verantwortlich) aus. Sie müssen lediglich die schulischen Voraussetzungen der Kandidierenden beachten.
Schulische Voraussetzungen: Abgeschlossene obligatorische Volksschule, mittlere oder oberste Schulstufe mit guten Leistungen
Einsatz von Lernenden
Lehrbetriebe können Lernende im Rahmen ihrer Kompetenzen, ihres Ausbildungsstandes und unter Anleitung einer verantwortlichen Person in allen von der Bildungsverordnung (BiVo) vorgegebenen Bereichen einsetzen.
Absenzen der Lernenden
Ferien und kursbedingte Absenzen
Lernende unter 20 Jahren haben mindestens 5 Wochen Ferien pro Jahr.
Weitere Absenzen (abgesehen vom Berufsschulunterricht) ergeben sich durch die obligatorischen überbetrieblichen Kurse (üK): 20 Tage bei der 3-jährigen, 16 Tage bei der 2-jährigen Lehre für Erwachsene, 11 Tage bei der 2-jährigen Lehre mit Einstieg ins 2. Lehrjahr. Das Kursgeld übernehmen die Lehrbetriebe.
Stütz- und Freikurse
Lernende, die für den erfolgreichen Berufsfachschulabschluss spezielle Unterstützung benötigen, dürfen zusätzlich zum normalen Berufsschulunterricht an einem halben Tag pro Woche bei vollem Lohn Stütz- und Freikurse besuchen.
Lernendenaustausch im Ausbildungsverbund
FaBe-Lernende sollen innerhalb ihrer Fachrichtung eine möglichst vielseitige Ausbildung erhalten. Lernende FaBe Kinder, die ihre Lehre in einer Kita absolvieren, sollten zum Beispiel auch mit älteren Kindern Erfahrungen sammeln. Nicht jeder Betrieb kann diese Vielfalt bieten. Deshalb ist es sinnvoll, den Lernenden während der Lehre einen Praxiseinsatz in einem anderen Betrieb ihrer Fachrichtung zu ermöglichen.