Ausbildungssteckbrief
Fachpersonen Betreuung begleiten Kinder, Menschen mit Beeinträchtigung und Menschen im Alter im Alltag und in der Freizeit. Wer diesen Beruf erlernen möchte, braucht eine Lehrstelle in einer Institution im gewünschten Fachbereich.
Drei Fachrichtungen
Der Beruf kann in drei Fachrichtungen erlernt werden:
- FaBe Menschen mit Beeinträchtigung (MmB)
- FaBe Kinder (Kin)
- FaBe Menschen im Alter (MiA) (Die Beschulung erfolgt im Kanton Luzern)
Weitere Berufsinformationen finden Sie hier: LINK
Wege der Ausbildung
Zur Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses als Fachperson Betreuung haben Sie verschiedene mögliche Ausbildungswege.
Reguläre Grundbildung
Für Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit.
- Zulassung: Lehrvertrag
- Dauer: 3 Jahre
- Beschäftigungsgrad: 100%
- Abschluss: reguläre Lehrabschlussprüfung
Verkürzte Grundbildung
Direkter Einstieg ins 2. Lehrjahr
Erwachsene haben die Möglichkeit, direkt in das 2. Jahr einzusteigen. Dieser Weg steht ihnen offen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Abgeschlossene Ausbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
- Maturität oder eine ähnliche anerkannte Ausbildung
Übersicht
- Zulassung: Lehrvertrag
- Dauer: 2 Jahre
- Beschäftigungsgrad: 100%
- Abschluss: reguläre Lehrabschlussprüfung
Verkürzte Grundbildung für Erwachsene
Im Kanton Bern besteht für Erwachsene ausserdem die Möglichkeit, das EFZ als Fachfrau/Fachmann Betreuung mit der spezifisch angebotenen Ausbildung zu erlangen.
Das Konzept nimmt Rücksicht auf die persönlichen und familiären Umstände von erwachsenen Personen. Dieser Weg steht ihnen offen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens 22 Jahre alt und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Sozialbereich
- Abgeschlossene Ausbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
- Maturität oder eine ähnliche anerkannte Ausbildung
Übersicht
- Zulassung: Lehrvertrag
- Dauer: 2 Jahre
- Beschäftigungsgrad: mind. 50% im Betrieb und mind. 75% vertragliche Arbeitszeit inkl. Berufsfachschulbesuch und üK-Besuchen
- Abschluss: reguläre Lehrabschlussprüfung
Lehrabschluss für Erwachsene nach Art. 32 BBV
Erwachsene können zu einem Qualifikationsverfahren mittels Abschlussprüfung zugelassen werden, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als in einer regulären beruflichen Grundbildung erworben haben.
Dieser Weg steht ihnen offen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Abgeschlossene obligatorische Schulzeit
- Zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahrens 5 Jahre Berufserfahrung, davon mind. 4 Jahre im Berufsfeld einer Fachperson Betreuung
Übersicht
- Zulassung: Gesuch an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern
- Abschluss: reguläre Lehrabschlussprüfung
Validierung von Bildungsleistungen
Erwachsene können ihre Berufserfahrung durch die Validierung von Bildungsleistungen anerkennen lassen.
Durch dieses Verfahren kann ein Fähigkeitszeugnis EFZ als Fachperson Betreuung erlangt werden, ohne dass eine berufliche Grundbildung absolviert werden muss. Dieser Weg steht ihnen offen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Abgeschlossene obligatorische Schulzeit
- Zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahrens 5 Jahre Berufserfahrung, davon mind. 3 Jahre im Berufsfeld Betreuung
Übersicht
- Zulassung: Gesuch an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Bern
- Abschluss: Nachweis der Kompetenzen in einem Dossier und einem Vertiefungsgespräch. Beides ist qualifizierend. Fehlende Kompetenzen müssen nachträglich erworben werden.
Drei Lernorte
Die Ausbildung findet an drei Lernorten statt:
Abschluss
Absolvierende der FaBe-Ausbildung erlangen das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ).
Perspektiven
Soziale Berufe sind eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe und bieten Entwicklungsmöglichkeiten.
Und das Schönste: Der Mensch steht im Mittelpunkt.
Nach Abschluss der Grundbildung Fachperson Betreuung EFZ können Sie sich im Sozialbereich weiterentwickeln.